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Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tritt Consultancy B.V.

Mandenmakerstraat 1
NL-3334 KE Zwijndrecht (Niederlande)
Telefon: +31 (0)180-769145
E-Mail: toskana@tritt-toskana.de
Handelsregister Nr. 24270489 Kamer van Koophandel Rotterdam
Umsatzsteueridentifikationsnummer: NL805439055B01

- gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Johannes Tetteroo und nachfolgend Tritt-Toskana genannt -.


Inhaltsverzeichnis:

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

Artikel 2 - Anwendbarkeit der AGB

Artikel 3 - Allgemeines

Artikel 4 - Reservierungsanfrage

Artikel 5 - Informationspflicht

Artikel 6 - Buchungsbestätigung und Zustandekommen des Vertrags

Artikel 7 – Miete und Zahlung

Artikel 8 - Stornierung und Änderungen

Artikel 9 - Versicherung

Artikel 10 - Haftung des Mieters und des Eigentümers

Artikel 11 - Kaution

Artikel 12 – Ankunft und Abreise

Artikel 13 - Anzahl der Reisenden

Artikel 14 – Vor Ort

Artikel 15 - Kündigung des Vertrags

Artikel 16 - Haftung von Tritt-Toskana

Artikel 17 - Beschwerden

Artikel 18 - Zinsen und Inkassokosten

Artikel 19 - Höhere Gewalt

Artikel 20 - Datenschutz

Artikel 21 - Schlussbestimmungen

 

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

1.1. Mieter: eine natürliche oder juristische Person, die Tritt-Toskana direkt oder durch Dritte einen Auftrag erteilt, der die Beratung und Vermittlung betrifft, die das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Mieter und Eigentümer eines Ferienhauses zur Folge haben. 

1.2. Reisende(r): die Person(en), die sich aufgrund des Vertrages zwischen dem Eigentümer und dem Mieter des Ferienhauses im Ferienhaus aufhalten und deswegen von den in diesen AGB festgesetzten Bestimmungen betroffen sind.

1.3. Tritt-Toskana: die Firma, welche im Auftrag des Mieters als Reisebüro agiert und berät sowie informiert und beim Zustandekommen des Vertrages zwischen Eigentümer und Mieter eines oder mehrerer Ferienhäuser, und außerdem als Bevollmächtigter des Eigentümers auftritt

1.4. Eigentümer: die natürliche oder juristische Person, die der rechtmäßige Eigentümer des Ferienhauses ist, das er an den Mieter vermietet.

1.5. Verwalter: die natürliche Person, die den Eigentümer vor Ort vertritt und sich im Auftrag des Eigentümers um den Empfang des Mieters, die Schlüsselübergabe an den Mieter und das Auschecken des Mieters kümmert.

1.6. Dritte(r): Andere (juristische) Person(en), die nicht Tritt-Toskana, Eigentümer oder Mieter sind.

1.7. Reservierungsanfrage: ein vom Mieter erteilter Auftrag an Tritt-Toskana, der die Vermietung eines Hauses über die Website, per E-Mail, Fax, Post oder Telefon betrifft.

1.8. Vertrag: der Mietvertrag zwischen Mieter und Eigentümer, der die Miete des Ferienhauses betrifft.

1.9. Ferienhaus: Das gemietete Ferienhaus inklusive eventuellem Hof, Nebengebäuden, Pool(s), Einrichtung und alle zum Ferienhaus und zum Hof gehörenden (beweglichen) Dinge, entsprechend der Beschreibung auf der Website. In einigen Fällen gibt es bestimmte Bereiche, wie zum Beispiel Garagen, Privatzimmer, oder private Schränke, die vor dem Mieter verschlossen sind.

1.10. Buchungsbestätigung: Der Brief oder die E-Mail von Tritt-Toskana, in der der Vertrag zur Miete eines Ferienhauses im Namen des Eigentümers an den Mieter bestätigt wird.

1.11. Website: die Website www.tritt-toskana.de von Tritt-Toskana.


Artikel 2 - Anwendbarkeit der AGB

2.1. Die AGB gelten für die Reservierungsanfrage, die Buchungsbestätigung und für alle Angebote, Verträge und Leistungen von Tritt-Toskana, sowie für den Vertrag und die Leistungen des Eigentümers, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.

2.2. Diese Geschäftsbedingungen sind in deutscher Sprache verfasst und können von dem Kunden in seinen Arbeitsspeicher geladen werden. Auf Wunsch können sie unter www.tritt-toskana.de bzw. unter der E-Mail-Adresse toskana@tritt-toskana.de in digitaler oder schriftlicher Form angefordert werden. Sie werden dem Kunden zusätzlich mit  jeder Einkaufsbestätigung als PDF-Datei ausgehändigt.


Artikel 3 - Allgemeines

3.1. Tritt-Toskana ist ein Dienstleister in der Reisebranche, der den Mieter berät und informiert und das Zustandekommen von Verträgen mit einem oder mehreren Eigentümern von Ferienhäuser im Auftrag des Mieters vermittelt.

3.2. Im Auftrag des Mieters kann Tritt-Toskana eine Reservierung für die Miete eines Ferienhauses abschließen. Tritt-Toskana sorgt dann für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem Mieter und Eigentümer, in dem die Vermietung eines Ferienhauses geregelt ist. Tritt-Toskana ist selbst nicht Vertragspartei des Mietvertrages. Tritt-Toskana kann außerdem Buchungen für einzelne vom Mieter gewünschte Einzelleistungen vornehmen sowie für den Mieter relevante Versicherungen abschließen.

3.3 . Tritt-Toskana haftet nicht für die ordnungsgemäße Ausführung der durch Tritt-Toskana vermittelten Leistungen. Hierfür sind in der Regel die Bestimmungen des jeweiligen Dienstleisters oder des Eigentümers anwendbar.

3.4. Tritt-Toskana ist für die ordnungsgemäße Ausführung der von Tritt-Toskana organisierten Dienste, wie für eine angemessene Beratung und die korrekte Ausführung der Reservierung verantwortlich.

3.5. Tritt-Toskana kann, sofern dies dem Mieter vorher mitgeteilt wird, für die Erbringung seiner Dienstleistungen ein Entgelt in Rechnung stellen. 


Artikel 4 - Reservierungsanfrage

4.1. Durch die Reservierungsanfrage ist der Mieter gegenüber Tritt-Toskana dazu verpflichtet, die in Artikel 7, Absatz 6 genannten Kosten zu bezahlen.  Sofern lediglich nähere Informationen ohne Reservierungsanfrage gewünscht werden, kann dies über ein Kontaktformular auf unserer Webseite mitgeteilt werden.

4.2 . Die Darstellung der Objekte auf der Webseite stellt kein rechtlich bindendes Angebot,  sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig reservieren“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Objekte für den von Ihnen gewählten Mietzeitraum ab.

Eine nach Eingang Ihres Reservierungswunsches vorab versandte E-Mail, die lediglich die Bestätigung des Eingangs Ihres Reservierungsangebotes enthält, stellt noch keine Annahmeerklärung dar und führt noch nicht zum Abschluss des Vertrages.

4.3. Die Buchungsbestätigung wird im Allgemeinen innerhalb von 24 Stunden nach der Reservierungsanfrage des Mieters weitergeleitet. Die Buchungsbestätigung enthält die Namen und Kontaktdaten des Mieters, sowie die Namen und Altersangaben der Reisenden.

4.4. Der Mieter kann innerhalb von 2 Werktagen nach Empfang der Buchungsbestätigung kostenfrei eventuelle Fehler in der Buchung von Tritt-Toskana berichtigen lassen, andernfalls gilt die Buchungsbestätigung als Beweis für die Existenz und den Inhalt des Vertrages. Die Möglichkeit des Mieters, einen Gegenbeweis zu liefern, bleibt unberührt.

4.5. Tritt-Toskana ist im Namen des Eigentümers dazu berechtigt, eine Reservierungsanfrage abzulehnen. Anstelle einer Ablehnung einer Reservierungsanfrage können auch zusätzliche Bedingungen gestellt werden.


Artikel 5 – Informationspflicht 

5.1. Der Mieter muss die notwendigen Informationen über sich selbst und die anderen Reisenden (falls vorhanden) für das Zustandekommen des Vertrages und dessen Ausführung an Tritt-Toskana übermitteln. Dazu gehören der korrekte Name, die Adresse, der Wohnort, das Geburtsdatum, die Nationalität sowie Telefonnummern und eine E-Mail- Adresse. Sollte der Mieter seiner Informationspflicht nicht nachkommen, gehen die sich daraus ergebenden negativen finanziellen Folgen zu Lasten des Mieters.

5.2. Der Mieter ist für die richtigen Reisedokumente (Reisepass, Visum, Impfausweis), die für die Reise notwendig sind, selbst verantwortlich.

5.3 . Auf Wunsch des Mieters übermittelt Tritt-Toskana die allgemeinen Informationen über Reisepässe, Visa und eventuelle gesundheitliche Formalitäten an den Mieter. Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, die notwendigen zusätzlichen Informationen von den betroffenen Behörden zu beschaffen und außerdem vor der Abreise zu überprüfen, ob die zuvor erhaltenen Informationen geändert wurden.

5.4. Sollte der Mieter seine (gesamte) Reise aufgrund eines fehlenden (gültigen) Dokumentes nicht antreten können, so ist er selbst mit all den daraus resultierenden Folgen dafür verantwortlich, es sei denn Tritt-Toskana hat versprochen für dieses Dokument zu sorgen und ist für das Fehlen desselben verantwortlich.

5.5. Auf Wunsch des Mieters informiert Tritt-Toskana über die Möglichkeit eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. 


Artikel 6 - Buchung und Zustandekommen des Vertrages

6.1. Der Vertrag wird zwischen dem Eigentümer und Mieter geschlossen.

6.2. Nach Eingang des verbindlichen Reservierungswunsches wird von Tritt-Toskana vom jeweiligen Eigentümer eine Bestätigung eingeholt, dass das ausgewählte Objekt dem Mieter gegenüber definitiv bestätigt werden kann. Mit der Übermittlung der endgültigen Buchungsbestätigung ist der Vermittlungsvertrag zwischen dem Mieter und uns sowie der Mietvertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter zustande gekommen.

Dabei gilt als auflösende Bedingung, dass der Eigentümer innerhalb von zwei Werktagen nach Zugang der Buchungsbestätigung mitteilt, dass die Miete – wegen irgend eines beliebigen Grundes – in dem entsprechenden Zeitraum nicht möglich ist.

6.3. Die Buchungsbestätigung ist rechtsgültig und kann nicht widerrufen werden, außer wenn sich der Mieter auf Artikel 8, Absatz 1 beruft. 

6.4. Etwaige Rückzahlungen stehen ausschließlich dem Mieter zu.

6.5 Solange der Mieter die Buchungsbestätigung noch nicht erhalten hat, kann er die Buchung ohne Kosten stornieren.

6.6 Tritt-Toskana speichert den Vertragstext und sendet die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die Bestelldaten sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.

6.7 Da auf die Erbringung der Leistungen von Tritt-Toskana gegenüber deutschen Kunden das deutsche Reisevertragsrecht Anwendung findet, richten sich die vertraglichen Beziehungen nach den §§ 651a ff BGB.


Artikel 7 - Miete und Zahlung

7.1. Der Eigentümer hat Tritt-Toskana bevollmächtigt, den Mietpreis und eventuelle zusätzliche Nebenkosten („Miete“) in seinem Namen einzufordern. Die Buchungsbestätigung enthält eine Kostenübersicht sowie die Rechnung für die Miete.

7.2 . Die angegebenen Mietpreise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und pro Woche, jeweils beginnend am Samstag und endend am Freitag, sofern  dies nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart ist.

7.3. Bei den Mietpreisen sind, sofern nicht anders angegeben, die Kosten für den normalen Verbrauch von Wasser und Strom enthalten. In Fällen, in denen eine Pool-Heizung oder eine Klimaanlage genutzt werden kann, können hiervor zusätzliche Gebühren in Rechnung gestellt werden. 

7.4. In den Mietpreisen sind die Miete von Bettwäsche und Handtüchern, Reservierungskosten, Versicherung der Unterkunft und Kosten für die Endreinigung nicht im Preis inbegriffen, insofern dies nicht anders angegeben ist. Auf Wunsch ist es in einigen Fällen  möglich gegen Bezahlung Bettwäsche und ein Kinderbett zu bekommen.

7.5. Alle angegebenen Preise verstehen sich exklusive Touristensteuer und sonstige lokale Gebühren, die vor Ort durch die lokalen Behörden erhoben werden können.  In vielen Gemeinden in der Toscana ist seit 2012 eine Touristentaxe eingeführt worden für Reisende van 12 Jahren und für höchstens 13 aufeinander folgende Übernachtungen.

7.6. Tritt-Toskana stellt einmalige Reservierungskosten in Höhe von € 25,00 (inkl. MwSt.) in Rechnung. Im Falle einer Stornierung schuldet der Kunde zusätzlich zu den Reservierungskosten von 25,00 Euro und den Verwaltungskosten von 25,00 Euro folgende Beträge - siehe Artikel 8.2: 

7.7 Zahlungen sind möglich gegen Vorkasse per Banküberweisung.

Einzelheiten hinsichtlich der Erfassung und Verwertung Ihrer Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung

7.8 Liegt der Ankunftstermin 8 Wochen oder weniger nach dem Empfang der Buchungsbestätigung, so ist - vorbehaltlich Artikel 7.9 - der volle Gesamtpreis inkl. aller Nebenkosten, wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, im voraus innerhalb von 7 Kalendertagen fällig.

Liegt der Ankunftstermin länger als 8 Wochen nach dem Empfang der Buchungsbestätigung, sind - vorbehaltlich Artikel 7.9 -  30% des Gesamtpreises inkl. aller Nebenkosten, wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen, innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Buchungsbestätigung als Anzahlung fällig. Die restlichen 70% des Gesamtpreises sind 8 Wochen vor dem reservierten Ankunftstermin fällig.

7.9. Hat der Mieter nach den getroffenen Vereinbarungen eine über 10% des Gesamtbuchungspreises hinausgehende Vorauszahlung zu leisten, so erhält er mit der Buchungsbestätigung einen Sicherungsschein eines deutschen Kundengeldabsicherers bzw. einen Nachweis über eine entsprechend der europarechtlich geregelten Sicherheitsleistung gem. § 651k Abs. 5 BGB. Tritt-Toskana ist Mitglied der Stiftung Garantiefonds Reisgelden (SGR)/Reisegarant - Versicherungsscheinnummer: 111139 . Die Garantie hat zum Inhalt, dass der Mieter per Vorkasse bezahlte Reisekosten - inkl. Rücktransport, sofern die Reisenden den Reisezielort bereits erreicht haben - zurück erhält, wenn der Reiseveranstalter durch Zahlungsunfähigkeit seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.

7.10. Wenn die (An)Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, so ist der Mieter in Verzug und wird der Vertrag aufgehoben, insofern dies nicht anders mit dem Eigentümer vereinbart wurde. Der Mieter muss in diesem Fall für die Stornokosten, die in Artikel 8.2 beschrieben werden, aufkommen und schuldet Tritt-Toskana außerdem von diesem Moment an die gesetzlichen Zinsen.

Bei Zahlungsverzug ist der Mieter, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Tritt-Toskana zu bezahlen, es sei denn, dass Tritt-Toskana einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

7.11. Tritt-Toskana hat dann das Recht, die in Artikel 7.10 beschriebenen Kosten in Rechnung zu stellen bzw. mit der empfangenen Anzahlung zu verrechnen.

7.12. Die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Eigentümers betreffend der Einforderung der an den Eigentümer geschuldeten und nicht – rechtzeitig - bezahlten Miete, müssen vom Mieter bezahlt werden.

7.13. Die fälligen Beträge müssen immer in voller Höhe bei Tritt-Toskana eingegangen sein, bevor der Mieter Zugang zum Ferienhaus erhält.

7.14. Nach vollständiger Zahlung der Miete erhält der Mieter etwa zwei Wochen vor dem Beginn des Aufenthaltes die Reiseunterlagen per E-Mail zugeschickt, inklusive der Adresse des Ferienhauses, dem Namen des Verwalters sowie praktische Informationen über das Ferienhaus, wie  z.B. zu den Themen Bettwäsche (selbst mitbringen oder zu mieten), Endreinigung (selbst erledigen oder erledigen lassen), Kaution, usw. 


Artikel 8 - Stornierung und Änderungen

8.1. Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Werktagen nach Empfang der Buchungsbestätigung schriftlich und kostenlos zu kündigen oder zu ändern, außer wenn der Aufenthalt im Ferienhaus innerhalb eines Monats nach Datum der Buchungsbestätigung stattfindet.

8.2 Nach Ablauf des in Artikel 8.1 beschriebenen Termins, kann der Mieter nur schriftlich stornieren, wenn er die Verwaltungskosten wie in Artikel 7, Absatz 6 sowie die folgenden Stornierungskosten bezahlt:  

Für alle Arten von Unterkünften, ausgenommen freistehende Villen und Ferienhäuser:
- bei Stornierung nach Absenden des Buchungsformulars und bis zum 42. Kalendertag (exklusive) vor Beginn der vereinbarten Mietzeit: 30% des Reisepreises;
- Stornierung ab dem 42. Kalendertag (inklusive) bis zum 28. Tag (exklusiv) vor Beginn der vereinbarten Mietzeit: 60% der Reisesumme;
- bei Stornierungen ab dem 28. Kalendertag (inklusive) bis zum 14. Kalendertag (exklusiv) vor Beginn der vereinbarten Mietzeit: 90% der Reisesumme;
- Stornierung ab dem 14. Kalendertag (inklusive) vor Beginn der vereinbarten Mietzeit bis zum Beginn der Mietzeit (inklusive) und vorzeitige Abreise von der gebuchten Unterkunft: der volle Reisepreis.

Für freistehende Villen und Ferienhäuser:
- bei Stornierung nach Absenden des Buchungsformulars und bis zum 61. Kalendertag (exklusive) vor Beginn der vereinbarten Mietzeit: 40% des Reisepreises;
- Stornierung ab dem 60. Kalendertag (inklusive) vor Beginn der vereinbarten Mietzeit bis zum Beginn der Mietzeit (inklusive) und vorzeitige Abreise von der gebuchten Unterkunft: der volle Reisepreis.

Hinweis: Reiseverträge stellen eine Ausnahme zum "Fernabsatzgesetz" dar und berechtigen daher nicht zu einem 14-tägigen Widerrufsrecht ("Bedenkzeit").

Besondere Bedingungen im Zusammenhang mit Covid-19-Epidemie: 
Wenn Reisen aufgrund staatlicher Beschränkungen nicht möglich sind, d.h. ein Code rot (keine Reise) oder orange (nur notwendige Reise) gilt, kann die Reservierung in vielen Fällen kostenlos mit einer vollständigen Rückerstattung storniert werden.
Dies hängt von der Unterkunft ab, die Sie buchen. Wir arbeiten hauptsächlich mit privaten Eigentümern zusammen, deren Bedingungen häufig von der kostenlosen Stornierung abweichen. 
Bei der Buchung werden wir Sie darüber informieren und diese Bedingungen in der Bestätigung vermerken. Es ist natürlich auch möglich, ohne zusätzliche Kosten, umzubuchen.

Wenn es keine Einschränkungen gibt und das Reisen erlaubt ist, Sie aber selbst darauf erzichten möchten, dann gelten unsere normalen Stornierungsbedingungen. 
Das gilt auch für den Code gelb. Abschließend erwähnen wir, dass Tritt keine Pauschalreisen anbietet.

Dem Eigentümer oder Tritt-Toskana bleibt vorbehalten, einen tatsächlichen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Mieter bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der eingetretene Schaden geringer war oder gar nicht eingetreten ist.

Tritt-Toskana empfiehlt den Abschluss einer auf das Reisevertragsrecht abgestimmten eigenen Reiserücktrittsversicherung oder alternativ den Abschluss einer durch Tritt-Toskana vermittelten Reiserücktrittsversicherung.

8.3. Wenn der Mieter die Mietzeit oder andere wichtige im Vertrag festgehaltene Dinge ändern möchte, ist dafür die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers erforderlich. Wenn der Eigentümer der Änderung nicht zustimmt und der Mieter den Vertrag kündigen möchte, dann gelten die in Artikel 8.2 festgelegten Bestimmungen über Stornierungen. Für eine mit dem Einverständnis des Eigentümers vereinbarte Änderung wird eine Verwaltungsgebühr von € 27,00 erhoben.

8.4. Die Kündigung oder die Änderung des Vertrages durch den Mieter gilt auch für die Reisenden als Stornierung oder Änderung.

8.5. Eine Stornierung oder Änderung, die an einem Samstag oder Sonntag oder an einem in Deutschland gültigen Feiertag erfolgt, wird die Stornierung oder Änderung am nächstfolgenden Werktag wirksam.

8.6. Ein Antrag auf Kündigung oder Änderung des Vertrags wie in Artikel 8.1 bis Artikel 8.4 beschrieben muss schriftlich an Tritt-Toskana erfolgen, die den Antrag im Namen des Eigentümers bearbeiten wird.

8.7. Es ist dem Mieter untersagt das Ferienhaus unterzuvermieten oder in anderer Weise an Dritte zur Verfügung zu stellen oder es von Dritten verwenden zu lassen.

8.8. Wenn der Mieter und / oder Reisende(n) eine Reiserücktrittsversicherung mit Stornokostenversicherung abschließt, dann kann diese im Rahmen der Bedingungen des Versicherers in Anspruch genommen werden, um die in Artikel 8 beschriebenen Stornierungskosten ersetzt zu bekommen.


Artikel 9 - Versicherung

9.1. Tritt-Toskana kann beim Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung vermitteln. Der Mieter hat die Möglichkeit auf der Webseite, eine kurzlaufende Reise- und Annullierungsversicherung bei der Versicherung „Europeesche Verzekeringen“ abzuschließen. Der Abschluss geschieht nicht automatisch und muss vom Mieter - am besten erst nach der definitiven Buchungsbestätigung - veranlasst werden.

9.2. Aktuelle Informationen über die Prämien und Bedingungen zur Deckung sind auf der Website der Versicherung „Europeesche Verzekeringen“ [dit moet een koppeling met de website zijn] zu finden.


Artikel 10 - Haftung des Mieters und des Eigentümers

10.1. Der Mieter hat während seines Aufenthalts in dem Ferienhaus eine allgemeine Sorgfaltspflicht für das gemietete Haus zu leisten und hat sich als guter Mieter zu getragen.

10.2. Der Mieter haftet dem Eigentümer gegenüber für Verluste und / oder Schäden auf die der Eigentümer Anspruch hat, die während der Mietzeit des Ferienhauses oder als Folge des Aufenthalts entstanden sind, unabhängig davon, ob der Schaden durch Handlungen oder Unterlassungen des Mieters, der Reisenden oder durch Dritte, die sich durch Zutun des Mieters und der Reisenden im Ferienhaus aufhalten, sowie von einem Tier oder einer Sache in deren Besitz, verursacht worden.

10.3. Wird der Mieter für Schäden des Eigentümers in Anspruch genommen, kann er Deckung von der Versicherung für das Ferienhaus im Rahmen der Versicherung gemäß Artikel 9 verlangen, falls der Mieter diese Versicherung über Tritt-Toskana abgeschlossen hat. Die Deckung durch die Versicherung und der Beruf auf die Versicherung lässt die Haftung des Mieters gegenüber dem Eigentümer unberührt. Für eventuelle Schäden, die nicht oder nicht vollständig durch die Versicherung für das Ferienhaus oder Andere gedeckt werden, bleibt der Mieter verantwortlich.

10.4. Jegliche Schäden, die durch Verlust oder Diebstahl entstanden sind müssen vom Mieter an seine eigene Reiseversicherung gemeldet werden.

10.5. Der Eigentümer übernimmt, unter Vorbehalt der nachstehenden Beschränkungen, die Haftung, wenn der Mieter finanzielle Schäden erlitten hat als Folge davon, dass der Eigentümer seinen essentiellen Pflichten die sich aus dem Vertrag ergeben, nicht nachgekommen ist.

10.6. Der Eigentümer haftet nicht, wenn der Mieter und / oder Reisende eventuelle Schäden von einer Versicherung, wie z.B. einer  Reiseversicherung oder einer Reiserücktrittsversicherung hätte abdecken lassen können.

10.7. Der Eigentümer haftet nicht für Schäden und Kosten, die der Mieter und / oder Reisende in der Ausübung seines Berufes oder Unternehmens erleidet, außer in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Eigentümers.

10.8. Bauarbeiten in der Nähe des Ferienhauses sind nicht immer vom Eigentümer vorherzusehen. Der Eigentümer haftet nicht für Störungen durch eventuelle Bauarbeiten in der Nähe.

10.9. Bei einigen Ferienhäusern bieten die Eigentümer den Mietern die Möglichkeit, das WIFI / Internet zu nutzen. Diese Möglichkeit ist immer nur für den privaten Einsatz bestimmt und dieses Angebot gehört niemals zu den wesentliche Teilen des Vertrags. Der Eigentümer kann den Betrieb des WIFI / Internets nie garantieren, auch wenn die auf der Website darauf hingewiesen wird, dass WIFI / Internetzugang im Ferienhaus vorhanden ist. Der Eigentümer haftet gegenüber dem Mieter oder Reisenden nicht dafür, wenn die WIFI / Internetverbindung (zeitweise) nicht funktioniert oder nicht anwesend ist.

10.10. Bei einigen Ferienhäusern bieten die Eigentümer den Mietern die Möglichkeit, eine Poolheizung zu benutzen. Dieses Angebot gehört nie zu den wesentlichen Teilen des Vertrags. Der Eigentümer kann die Höhe der Wassertemperatur im Pool nie garantieren, auch wenn auf der Website angegeben ist, dass im Ferienhaus eine Poolheizung vorhanden ist. Der Eigentümer haftet gegenüber dem Mieter / Reisenden daher nicht dafür, wenn diese (zeitweise) den Pool aufgrund einer zu niedrigen Wassertemperatur nicht nutzen können.

10.11. Unvermindert den Bestimmungen der vorstehenden Absätze in Artikel 10 ist die Haftung des Eigentümers für mögliche direkte oder indirekte Schäden, die der Mieters und / oder Reisende als Folge Ihres Aufenthalts im Ferienhaus erleidet, zu jeder Zeit auf die dreifache Höhe des Mietpreises begrenzt, außer wenn es sich um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Eigentümers handelt.


Artikel 11 - Kaution

11.1.  Alle Eigentümer von Ferienhäusern, die Tritt-Toskana vermittelt, machen es zur Bedingung, dass der Mieter eine Kaution zahlt. Dies dient dem Eigentümer als Sicherheit für eventuelle Schäden oder Mehrkosten, welche vom Mieter verursacht werden (z. B. Reinigungsgebühren, Gebühren für Bruch, Beschädigung, Aufenthalt mit mehr als der zulässigen Anzahl von Personen, schwere Lärmbelästigung usw.). Die Höhe der Kaution ist auf der Buchungsbestätigung vermerkt. Tritt-Toskana hat keine Kontrolle über die Kaution. Die Zahlung der Kaution und die Rückgabe dieser ist prinzipiell eine Angelegenheit zwischen dem Eigentümer und dem Mieter.

11.2. Bei einigen Ferienhäusern muss die Kaution in bar bei der Ankunft bezahlt werden und wird bei der Abreise vom Eigentümer oder Verwalter unter eventuellem Abzug zusätzlicher Kosten und / oder Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden, zurückerstattet. Wird die Kaution bei der Abreise nicht in bar zurückerstattet, so wird die Kaution auf das Konto des Mieters zurücküberwiesen. Auch bei einer Abreise vor dem vereinbarten Termin wird die Kaution nachträglich zurück gezahlt. In vielen Fällen verlangt Tritt-Toskana im Namen des Eigentümers die Kaution zusammen mit der letzten Zahlung vom Mieter. Nach Ablauf der Mietzeit kann die Kaution erst mit dem Einverständnis des Eigentümers zurück gezahlt werden. Der Eigentümer muss der Rückzahlung der Kaution innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf der Mietzeit zustimmen.

11.3. Der Mieter muss nach Ablauf der Mietzeit die Daten seines Bankkontos, auf welches die Kaution zurück überwiesen werden soll, Tritt-Toskana und / oder dem Eigentümer und / oder dem Verwalter mitteilen. Wenn der Eigentümer der Rückerstattung der Kaution zugestimmt hat, wird Tritt-Toskana die Kaution so schnell wie möglich, aber in jedem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zustimmung des Eigentümers, auf das Konto des Mieters zurück überweisen.

11.4. Der Mieter muss in Anwesenheit des Eigentümers oder Verwalters aus dem Ferienhaus auschecken. Wenn der Mieter an einem frühen Zeitpunkt oder an einem anderen Tag abreist, ist es ratsam, dass der Mieter am Tag der Abreise telefonisch beim Eigentümer oder Verwalter nachfragt, ob die Übergabe des Ferienhauses in dem Zustand in Ordnung war. Sollte Schaden oder Bruch entstanden sein, muss der Mieter dies bei der Abreise dem Eigentümer oder Verwalter mitteilen.

11.5. Sollte der Eigentümer Tritt-Toskana keine Erlaubnis für die Rückzahlung der Kaution erteilen, wird Tritt-Toskana den Mieter hierüber in Kenntnis setzen. Für inhaltliche Fragen über die Verrechnung der Kaution kann der Mieter den Verwalter oder Eigentümer kontaktieren.


Artikel 12 – Ankunft und Abreise

12.1. Sofern nicht anders vereinbart, kann der Mieter das Ferienhaus am ersten Tag der Mietzeit zwischen 16:00 Uhr und 19:00 Uhr beziehen. Am Tag der Abreise muss das Objekt spätestens bis 10:00 Uhr verlassen werden.

12.2. Der Mieter muss am Tag der Ankunft zwei Stunden im Voraus telefonisch mit dem Eigentümer oder dem Verwalter Kontakt aufnehmen, um diesen über die erwartete Ankunftszeit in Kenntnis zu setzen.  

12.3. Wenn der Mieter nach 19:00 Uhr ankommt, muss er vor diesem Zeitpunkt telefonisch mit dem Eigentümer oder Verwalter Kontakt aufnehmen. Eine Ankunft nach 19:00 Uhr ist nicht möglich, wenn dies nicht vorher mit dem Eigentümer oder Verwalter abgesprochen wurde. Hierfür kann der Eigentümer oder Verwalter Kosten in Rechnung stellen. 


Artikel 13 - Anzahl der Reisenden

13.1. Die in der Buchungsbestätigung angegebene Anzahl Reisender darf nicht überschritten werden, sofern dies nicht ausdrücklich im Voraus schriftlich oder per E-Mail mit dem Eigentümer vereinbart wurde. In diesem Fall ist der Eigentümer dazu berechtigt, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen.

13.2. Wenn ohne Zustimmung des Eigentümers mehr Personen als vereinbart im Ferienhaus übernachten oder auf dem dazugehörigen Land campen, ist der Mieter automatisch in Verzug seiner im Vertrag festgehaltenen Verpflichtungen und haftet für Schäden.

13.3. Der vom Eigentümer als Folge der Verletzung von Artikel 14.1 erlittene Schaden wird im Voraus auf 150,00€ pro Tag pro Person, die die zulässige maximale Anzahl Reisender überschreitet, festgesetzt. Diese Bestimmung ist eine Geldbuße und gilt unberührt vom Recht des Eigentümers im Nachhinein (zusätzlichen) Schadensersatz jeglicher Art zu fordern.


Artikel 14 - Vor Ort

Hausordnung:
14.1.1. Insofern in dem Ferienhaus eine Hausordnung besteht muss sich der Mieter ausnahmslos an die Bestimmungen der Hausordnung halten. Der Eigentümer sorgt dafür, dass der Mieter ein Exemplar der Hausordnung empfängt.

14.1.2. Es ist nicht erlaubt im Ferienhaus zu rauchen. Eventuell vorhandene Aschenbecher sind für den Außenbereich gedacht.

Endreinigung:
14.2.1. Bei den Objektbeschreibungen ist angegeben, ob die Endreinigung im Reisepreis inbegriffen ist oder gesondert vor Ort bezahlt werden muss. Davon bleibt unberührt, dass der Mieter bei Abreise das Ferienhaus sauber und ordentlich hinterlassen muss.

14.2.2. Bei der Abreise ist der Mieter verpflichtet, den Hausmüll, Flaschen, Papier, etc. selbst zu entsorgen und den Grill sauber zu machen. Auch die Geschirrspülmaschine und der Kühlschrank müssen geleert werden.

14.2.3. Der Eigentümer und / oder Verwalter ist berechtigt, einen Teil der Kaution für zusätzliche Reinigungskosten einzubehalten, wenn der Mieter entgegen der Buchungsvereinbarung nicht für die Reinigung gesorgt hat.

Haustiere:
14.3.1. Das Mitbringen von Haustieren in das Ferienhaus ist nur erlaubt, wenn der Eigentümer dem vorher zugestimmt hat.

14.3.2. Wenn diese Zustimmung gegeben wurde, ist dies einschließlich etwaiger zusätzlicher Kosten ausdrücklich in der Buchungsbestätigung vermerkt.

14.3.3. In allen anderen Fällen ist die Mitnahme von Haustieren untersagt und kann dafür im Nachhinein eine Geldbuße von 150,00€ pro Haustier pro Tag in Rechnung gestellt werden. Darüber hinaus behält sich der Eigentümer das Recht vor, auch nachträglich Schadensersatz jeglicher Art zu fordern.

14.3.4. Wenn Haustiere erlaubt sind, haftet der Mieter für eventuelle Schäden, die durch die mitgebrachten Haustiere verursacht wurden. Der Mieter muss sicherstellen, dass die mitgebrachten Haustiere keinen Zugang zu den Schlafzimmern und Pools haben.

Pools:
14.4.1. Die Pools können in der Regel von Mitte Mai bis Ende September genutzt werden. Ausnahmen sind möglich, jedoch übernimmt der Eigentümer in diesen Fällen keine Haftung für infolgedessen erlittene Schäden jeglicher Art.

14.4.2. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, entsprechende Sicherheitsvorkehrungen für den Pool zu treffen, welche den Gesetzen des Landes, in dem sich das Ferienhaus befindet, entsprechen.

14.4.3. Kinder unter 14 Jahren dürfen den Pool nur unter Aufsicht eines Erwachsenen nutzen, wobei die Kinder eine Schwimmweste tragen müssen. Die Sicherheitsvorkehrungen dürfen nie als Ersatz für die Aufsichtspflicht der Eltern für Ihre Kinder gesehen werden. Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle in einem Pool, der zum Ferienhaus gehört.

14.4.4. Der Mieter muss bei Ankunft die Funktion der Sicherheitsvorkehrungen überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich dem Eigentümer melden. Unfälle, die daraus folgen, dass der Mieter die Sicherheitsvorkehrungen außer Betrieb setzt, liegen allein in der Verantwortung des Mieters.

14.4.5. Dem Mieter ist es nicht gestattet, selbst die technische Installation des Pools zu bedienen. Sollte es zu Problemen mit dem Pool kommen (z.B. wenn der Pool grün wird oder wenn das Säuberungssystem oder die Heizung nicht richtig funktionieren), muss der Mieter dies dem Eigentümer oder Verwalter unverzüglich melden, um Schäden zu vermeiden.

Wasser und Energie, Wegenetz:
14.5.1. In Italien kann es vorkommen, dass es zu Störungen in der Energieversorgung kommt. Manche Ferienhäuser sind nur über unbefestigte Wege erreichbar. Tritt-Toskana schließt insoweit jede Garantie im Rahmen der Haftung nach Artikel 16.7. aus.

Benutzung von Einrichtungen:
14.6.1. Es kann vorkommen, dass von in unseren Beschreibungen genannten Einrichtungen (z. B. Sporteinrichtungen, Restaurant) - zeitweise oder gänzlich -  kein Gebrauch gemacht werden kann. Insoweit schließt Tritt-Toskana jegliche Haftung aus im Rahmen von Artikel 16.7. aus.

Internet, Fernsehen:
14.7.1. Die Möglichkeiten, Internet und Fernsehen zu benutzen, werden jeweils bei unseren Produktbeschreibungen angegeben. Für die dafür nötigen Geräte und Anschlüsse muss der Mieter selbst sorgen. Sie müssen damit rechnen, dass die Internetverbindung sehr langsam ist und möglicherweise nur italienische TV-Sender empfangen werden können. Auch insoweit übernimmt Tritt-Toskana im Rahmen von Artikel 16.7. keine Haftung.


Artikel 15 - Kündigung des Vertrags

15.1. Der Eigentümer ist berechtigt, den Vertrag schriftlich oder per E-Mail sofort kündigen und die unverzügliche Räumung des Ferienhauses zu fordern, wenn

  • der Mieter ernsthaft gegen seine Sorgfaltspflicht für das Ferienhaus verstößt oder
  • der Mieter mehr oder andere Personen und / oder Tiere als vertraglich vereinbart im Ferienhaus unterbringt oder
  • der Mieter Schäden im Ferienhaus verursacht oder
  • der Mieter für Störungen verantwortlich ist oder
  • der Mieter in anderer Weise seinen Verpflichtungen als guter Mieter nicht nachkommt.

In einem solchen Fall hat der Mieter keinen Anspruch auf eine (teilweise) Erstattung der Miete. Außerdem ist der Mieter verpflichtet für den Schaden, den der Eigentümer infolge der Handlungen oder Unterlassungen des Mieters erleidet, aufzukommen.

15.2. Sollte der Eigentümer das Ferienhaus nicht zur Verfügung stellen können durch Umstände, für die er nicht verantwortlich ist, hat der Eigentümer das Recht, den Vertrag zu kündigen. Der Mieter bekommt in diesem Fall die Miete erstattet, aber hat ansonsten kein Recht auf die Erstattung von Kosten oder Schäden. Der Eigentümer wird sich in solch einem Fall dafür einsetzen, dem Mieter eine gleichwertige mögliche Alternative für dieselbe oder einen anderen Zeitraum anzubieten.

15.3. Der Eigentümer kann bei der Umsetzung der Rechte und Pflichten aus Absatz 1 und 2 von Artikel 16 von Tritt-Toskana vertreten werden. 


Artikel 16 - Haftung von Tritt-Toskana

16.1. Tritt-Toskana wird die Arbeit sorgfältig und als guter Auftragnehmer ausführen.

16.2. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen übernimmt Tritt-Toskana keine Haftung für Handlungen und / oder Unterlassungen der beteiligten Eigentümer und / oder Dienstleister, noch für die Richtigkeit der Informationen, die vom Eigentümer und / oder Dienstleister zur Verfügung gestellt wurden. Tritt-Toskana übernimmt keine Haftung für Fotos, Broschüren, Anzeigen, Webseiten und anderen Medien, insofern diese von Dritten verfasst oder herausgegeben sind.

16.3. Wenn Tritt-Toskana nachweislich seinen Leistungen nicht nachkommt und der Mieter hierdurch Schaden erleidet (einschließlich Schäden für den Verlust von Reisevergnügen) ist die Haftung von Tritt-Toskana begrenzt auf maximal 25% des bereits in Rechnung gestellten und vom Mieter beglichenen Betrags.

16.4. Tritt-Toskana haftet nicht für Schäden, für die Mieter versichert ist, sowie für Schäden, die der Mieter in Bezug auf die Ausübung eines Berufes oder in Zusammenhang mit einem Unternehmen erleidet (einschließlich der Schäden, die durch Verpassen von Anschluss-Verbindungen bzw. das nicht pünktliche Ankommen am Bestimmungsort entstehen).

16.5. Tritt-Toskana ist nicht verantwortlich für eventuelle Zusicherungen seiner Mitarbeiter und / oder von Dritter, bei denen nachweisbar von diesen AGB abgewichen wird, oder von den AGB der verantwortlichen Dienstleister, außer wenn diese Zusicherungen im Nachhinein schriftlich bestätigt werden.

16.6. Die in Artikel 17 beschriebenen Ausnahmen und Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Mitarbeiter von Tritt-Toskana und / oder für die von Tritt-Toskana beauftragten Dritten.

16.7. Tritt-Toskana haftet

  • in voller Schadenshöhe bei grobem Verschulden ihrer Organe und leitenden Angestellten,
  • dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
  • außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für grobes Verschulden einfacher     Erfüllungsgehilfen, es sei denn, Tritt-Toskana kann sich kraft Handelsbrauch davon freizeichnen,
  • der Höhe nach in den letzten beiden Fallgruppen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens.

Ein Mitverschulden des Kunden ist diesem anzurechnen.

Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Gesundheits- und Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.


Artikel 17 - Beschwerden

17.1. Der Mieter muss eine Beschwerde über das Ferienhaus immer innerhalb von 24 Stunden nach Auftreten der Beschwerde unmittelbar dem Eigentümer oder Verwalter melden, sodass der Eigentümer die Gelegenheit hat, sich um die Beschwerde zu kümmern. Der Mieter muss dem Eigentümer immer die Gelegenheit geben, eventuelle Mängel zu beheben und diesem dafür Zugang zum Ferienhaus gewähren.

17.2. Sollte die Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, kann der Mieter bis spätestens einen Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Mietzeit eine schriftlich an den Eigentümer gerichtete Beschwerde bei Tritt-Toskana einreichen, in der alle relevanten Informationen und begleitenden Beweismaterialien in Form von Zeugenaussagen und / oder Fotos vermeldet werden.

17.3. Tritt-Toskana wird die Beschwerde im Namen der Mieter an die jeweiligen Eigentümer übergeben. In einer in Artikel 18.2 genannten Situation wird Tritt-Toskana versuchen, im Kontakt zwischen Eigentümer und Mieter zu vermitteln und nach besten Kräften eine gütliche Einigung herbei zu führen.

17.4. Wenn bezüglich der Beschwerde keine gütliche Einigung zwischen Mieter und Eigentümer erreicht wird, so wird Tritt-Toskana auf Anfrage des Mieters die zu Tritt-Toskana zur Verfügung stehenden Informationen über den Eigentümer an den Mieter herausgeben, damit der Mieter die Gelegenheit hat, vom Eigentümer Schadensersatz zu fordern.

17.5. Bei vorzeitiger Abreise aus dem Ferienhaus (ohne Rücksprache und vorherige schriftliche Vereinbarung hierüber mit dem Eigentümer) bleibt der Mieter den vollständigen Mietbetrag schuldig und entbindet dies den Eigentümer von jeglicher Form von Entschädigung.

17.6. Beschwerden über die von Tritt-Toskana bereit gestellte Beratung und Informationen können vom Mieter innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Ablauf der reservierten Dienstleistung oder, wenn die Reise nicht stattgefunden hat, bis einen Monat nach dem ursprünglichen Abreisedatum, welches in den Reisedokumenten genannt wird, eingereicht werden.

17.7. Tritt-Toskana gibt spätestens einen Monat nach Eingang der Beschwerde eine schriftliche und inhaltliche Antwort an den Mieter.

17.8. Wenn der Mieter sich nicht an die Fristen und Bedingungen hält, welche in Absatz 1 bis 6 des Artikels 18 beschrieben sind, verliert er sein Recht auf Schadensersatz. Dies gilt nicht, wenn der Reisende ohne Verschulden an der Einhaltung der Fristen verhindert worden ist.


Artikel 18 - Zinsen und Inkassokosten

18.1. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz an Tritt-Toskana zu bezahlen, es sei denn, dass Tritt-Toskana einen höheren Zinssatz nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8 % über dem Basiszinssatz beträgt.

18.2. Darüber hinaus ist der Mieter dazu verpflichtet, außergerichtliche Inkassokosten entsprechend den Rechtsvorschriften zu außergerichtlichen Inkassokosten zu zahlen.


Artikel 19 - Höhere Gewalt

19.1 Für den Fall, dass Tritt-Toskana die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Verhinderung von ihren Leistungspflichten befreit.

19.2 Ist Tritt-Toskana die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.


Artikel 20 - Datenschutz

20.1 Tritt-Toskana wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse, insbesondere die Vorgaben des Telemediengesetzes, beachten. Näheres kann der Datenschutzerklärung entnommen werden.


Artikel 21 - Schlussbestimmungen

21.1. Wenn der Eigentümer oder Tritt-Toskana sich in einem Fall nicht auf eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB beruft oder von diesen abweicht, bedeutet dies nicht, dass er sich auch in anderen Fällen nicht mehr auf die AGB berufen kann.

21.2 Vertragssprache ist Deutsch.

21.3 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so tritt an ihre Stelle die gesetzliche Regelung.

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